Medienmitteilung Planung Schadenmühleplatz Baden

Medienmitteilung zu drei Vorstössen im Zusammenhang mit den Planungen der StadtBaden am Schadenmühleplatz

Beim Schadenmühleplatz wird fleissig geplant. Dies zeigen ein Artikel im Badener Tagblatt vom 31.08.2021 sowie ein Beitrag im Baden aktuell vom Oktober 2021. Gemäss dieser Berichterstattung wurde aufgrund einer Testplanung mit den verschiedenen Grundeigentümern eine Arealentwicklung Schadenmühleplatz Ost angedacht, wo drei neue grössere Wohnbauten entstehen sollen. Der heutige Parkplatz Schadenmühle vor dem Werkhof soll von der Stadt in einem partizipativen Prozess mit der Bevölkerung zu einem Freiraum mit darunterliegendem Parkhaus mit max. 350 Parkplätzen umgestaltet werden. In das Gebiet gehört auch die Arealentwicklung Mellingerstr. 74, wo eine Wohn- und Gewerbeliegenschaft entstehen soll und die Stadt anscheinend, wie beim Schadenmühleplatz Ost, Landanteile im Baurecht vergeben will.

Der Schadenmühleplatz liegt an der Schnittstelle zwischen Aussenquartier und Innenstadt, an einer strategischen Schlüsselstelle. Zudem ist er ein Teil des Transformationsgebiets Oberstadt+, bei dem in Zukunft mit ausserordentlichen Veränderungen zu rechnen ist. Mit der fortschreitenden Umsetzung der Innenentwicklung darf es sich beim Schadenmühleplatz um eine der letzten Freiflächen in dieser Grössenordnung in Innenstadtnähe handeln. Eine sorgfältige, durchdachte und zukunftsverträgliche Planung dieser Fläche in Zusammenhang mit den Überlegungen im Rahmen der BNO-Revision, beispielsweise zum Thema Klimaadaption, mit den Absichten beim Prozess Transformationsgebiet Oberstadt+ sowie mit weiteren behördenverbindlichen Richtlinien, wie dem Freiraumkonzept oder dem Kommunalen Gesamtplan Verkehr (KGV) ist deshalb zwingend. Mit den bisher an die Öffentlichkeit und zum Einwohnerrat gedrungenen Informationen kann nicht abgeschätzt werden, inwieweit die Planungsarbeiten den beschriebenen Anforderungen genügen.

Um diese Klarheiten zu erhalten, wurden drei Vorstösse im Zusammenhang mit den Planungen am Schadenmühleplatz eingereicht: Ein dringliches Postulat Planung Schadenmühleplatz (Corinne Schmidlin und Mitunterzeichnende), ein dringliches Postulat Verzicht Parkhaus Schadenmühleplatz (Fritz Bosshardt und Mitunterzeichnende) sowie eine Anfrage zur Vergabe von städtischem Land im Baurecht (Selena Rhinisperger und Mitunterzeichnende).

Postulat Planung Schadenmühleplatz

Der Stadtrat wird beauftragt zu prüfen, wie die optimale Vereinbarkeit der laufenden Planung Schadenmühleplatz mit den aktuellen Überlegungen im Rahmen der Überarbeitung der BNO, der Planung Transformationsgebiet Oberstadt+ sowie mit weiteren behördenverbindlichen Richtlinien und Rahmenbedingungen sichergestellt werden kann.

In diesem Zusammenhang sollen unter anderem folgende Punkte geklärt werden:

  • Wie gliedert sich der Park/Freiraum Schadenmühle in das sich in Erarbeitung befindende Freiraumkonzept der Stadt Baden ein?
  • Wie werden bei der Planung des Schadenmühleplatzes Klimaadaptionsmassnahmen berücksichtig?
  • Wie wird das geplante Parkhaus mit dem sich in Erarbeitung befindenden Kommunalen Gesamtplan Verkehr (KGV) abgestimmt? Wie kann das Parkhaus mit den Anforderungen des Reglements für eine nachhaltige städtische Mobilität vereinbart werden?
  • Wie wird das geplante partizipative Verfahren für die Gestaltung des Schadenmühleplatzes, bei welchem die (aktuellen) Bedürfnisse der benachbarten Bevölkerung abgeholt werden sollen, mit dem auf Langfristigkeit ausgelegten Planungsprozess Transformationsgebiet Oberstadt+ abgestimmt?

Postulat Verzicht Parkhaus Schadenmühleplatz

Der Stadtrat wird beauftragt zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen auf einen Neubau eines Parkhauses auf dem Schadenmühleplatz in den vorgesehenen Dimensionen trotz Schliessung des Parkhaus Klösterli verzichtet werden kann. Weiter soll geprüft werden, wozu die öffentlichen Parkplätze auf dem Areal Schadenmühleplatz in Zukunft genutzt werden sollen und wie viele Parkfelder dafür notwendig sind.

Dazu sollen unter anderem folgende Punkte analysiert werden:

  • Potenzial der Steuerung der verkehrlichen Nachfrage über das Parkplatzangebot
  • Auslastung von öffentlichen und privaten Parkplätzen im Raum Ländli – Oberstadt – Schadenmühleplatz
  • Nutzung der Parkplätze: Kurz- oder Dauerparkieren, Arbeit- oder Freizeitverkehr, zeitliche Muster, mit der Parkierung verbundene Nutzungen im Raum
  • Potenzial einer effizienteren Auslastung von bestehenden (öffentlichen und privaten) Parkieranlagen (durch eine Mehrfachnutzung)
  • Wie gelangen die Nutzer vom Parkplatz Schadenmühleplatz zu ihrem Zielort (letzte Meile)?
  • Wie lässt sich das geplante Parkhaus am Schadenmühleplatz in die Gesamtstrategie der öffentlichen Parkplätze (Lage, Anzahl, Zwecke) auf dem Stadtgebiet unter Berücksichtigung der verkehrlichen Ziele einbetten?

Anfrage Vergabe von städtischem Land im Baurecht

In der im Juni 2020 verabschiedeten Boden- und Immobilienstrategie (BIS) der Stadt Baden wurde auch angekündigt, dass die Kriterien und Bedingungen zur Vergabe von städtischem Land im Baurecht geklärt werden sollen. Dieser Punkt wird mit den anscheinend geplanten Abgaben von Land im Baurecht an und um den Schadenmühleplatz besonders virulent.

Die Stadt hält im Rahmen des Raumentwicklungskonzepts dann auch fest: «Die bauliche Verdichtung kann nur dort stattfinden, wo sich im Siedlungsgebiet alte Gebäudesubstanz befindet und Grundeigentümer Investitionsabsichten haben. Hier ist die Stadt Baden als Liegenschafts- und Grundeigentümerin in der Pflicht, die Innenentwicklung im Sinne des REKs mitzutragen. Dieses Commitment bringt sie in ihrem Umgang mit dem Bestand und mit der städtischen Boden- und Immobilienstrategie (BIS) klar zum Ausdruck.» (REK, S. 63)

Folgende Themenfelder werden in der Anfrage aufgegriffen:

  • Aktueller Stand der Diskussionen im Stadtrat dazu?
  • Überlegungen zur grundsätzlichen Vergabe von Land im Baurecht über öffentliche Ausschreibungen oder an gemeinnützige Bauträger (wie Genossenschaften oder Stiftungen)
  • Bei einer Vergabe von Land im Baurecht am Schadenmühleplatz: Welche Kriterien werden da angewendet und welche Bedingungen gestellt? Welche Strategie verfolgt der Stadtrat dabei?
  • Wie werden städtische Reglemente, Leitbilder und Konzepte (z.B. Raumentwicklungskonzept, Planungsleitbild 2026, Energiekonzept 2017-2026 bzw. die sich gerade in Arbeit befindenden revidierten Ziele des Energiekonzepts 2022-2031, Wohnbaustrategie 2010, Planungsprozess Oberstadt+) dabei berücksichtigt?

Kontakt:

Selena Rhinisperger, SP Baden, selena.r@nospam-bluewin.ch, 076 506 92 34
Corinne Schmidlin, Grüne Baden, corinne.schmidlin@nospam-gmx.ch, 079 659 31 71
Fritz Bosshardt, team Baden, fritzbosshardt@nospam-gmail.com, 079 336 34 27

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