Motion: Offenlegung der Finanzierung von Parteien und Wahl- und Abstimmungskomitees
Hansruedi Stauffacher, Einwohnerrat
Der Stadtrat wird gebeten, ein Reglement für eine transparente Politikfinanzierung vorzuschlagen. Das Reglement soll mindestens folgende Aspekte umfassen:
- Gesetzliche Grundlage für eine Offenlegungspflicht für alle finanziellen Beiträge und alle geldwerten Leistungen an politische Parteien, Kampagnenkomitees, persönliche Wahlkomitees und sonstige Organisationen, die sich an kommunalen Abstimmungs- und Wahlkämpfen beteiligen. Zu den finanziellen Beiträgen zählen insbesondere Spenden und sonstige Zuwendungen.
- Für die pro Abstimmung/Wahl und pro Jahr summierten finanziellen Zuwendungen von juristischen Personen sowie von natürlichen Personen werden Schwellen formuliert, ab welchen die Offenlegungspflicht gilt. Die Annahme von anonymen Spenden ist verboten.
- Zeitraum und Frist für die Offenlegungspflicht vor dem jeweiligen Urnengang, vor Beginn der Briefwahlen und -abstimmungen.
- Zweckmässige und möglichst unbürokratische Regelungen zur Überprüfung der Offenlegungspflicht.
- Regelung zur Sanktionierung von Verletzungen der Offenlegungspflicht.
Umstritten ist, wo die Schwelle angesetzt wird, ab welcher die Offenlegungspflicht gilt. Es sollen nicht Klein- und Kleinstbeträge offengelegt werden, da dies ein unnötiger Aufwand ist und für die Problematik der potentiellen Beeinflussung irrelevant wäre. Der Motionär will sich hier noch nicht festlegen, der Stadtrat soll eine Schwelle vorschlagen und diese soll daraufhin Gegenstand der parlamentarischen Beratung sein.
Begründung:
Im überarbeiteten Ratsreglement hat der Einwohnerrat 2018 beschlossen, dass die Mitglieder des Einwohnerrates ihre Interessensbindungen öffentlich machen werden. Inzwischen tun das auch die Mitglieder des Stadtrates.
Keine öffentliche Einsicht besteht in die Finanzierung von Wahlen und Abstimmungen. Die Schweiz ist stolz auf ihre demokratische Tradition, erfüllt aber bei der Offenlegung der Politikfinanzierung internationale Standards nicht. Im Gegensatz zu anderen westlichen Demokratien ist dieser Bereich gänzlich ungeregelt. Die fehlende Transparenz schadet aber der Demokratie, dem Vertrauen der Bürger und Bürgerinnen in die Politik und dem Ansehen der Schweiz im Ausland, was von Organisationen wie Transparency International und auch der GRECO (Group of States against Corruption, eine Organisation des Europarates, der die Schweiz angehört) schon mehrfach kritisiert wurde. Auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene ist lange nichts geschehen. Durch die Einreichung der nationalen Transparenzinitiative und dank der gewonnenen Volksinitiativen in den Kantonen Fribourg (2018), Schwyz (2018) und Schaffhausen (2020) hat das Thema Fahrt aufgenommen. Mit der überdeutlichen Annahme von Transparenzbestimmungen durch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Stadt Bern (2020) nun auch in der Kommunalpolitik.
Diese Entwicklungen zeigen das grosse Bedürfnis der Bevölkerung nach mehr Transparenz in der Finanzierung von Wahlen und Abstimmungen, das auch in Baden nicht weiter ignoriert werden soll. In einer Demokratie haben die Bürgerinnen und Bürger das Recht zu wissen, welche Interessen hinter Wahl- oder Abstimmungskampagnen stehen. Eine transparente Politikfinanzierung stärkt die Demokratie und erhöht die Glaubwürdigkeit von Parteien, Politikerinnen und Politikern und unseren demokratischen Institutionen. Diese Transparenz schafft Vertrauen. Und Vertrauen ist für eine lebendige Demokratie unentbehrlich.